Leistungsersteller
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L. ist nach dem europäischen Recht dasjenige Verkehrsunternehmen, das den von der jeweiligen Aufgabenträgerorganisation als Bestellerin geforderten Verkehr fährt. Dieser tritt neben dem Verkehrsverbund in der öffentlichen Wahrnehmung mehr oder weniger in den Hintergrund, obwohl er für den reibungslosen Verkehr in erster Linie verantwortlich ist und den Ärger der Fahrgäste zuerst abbekommt, - auch für Fehler, die der Netzbetreiber oder der Verkehrsverbund zu verantworten hat.
