Fahrkarte

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Die F. ist das Dokument, das zur Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt. Auf einer Fahrkarte muss stehen, wann und für welche Strecke oder für welches Tarifgebiet sie gilt. F.n gibt es mit Ermäßigungen (Rabatt) oder zum vollen Preis. Ist oft an die Person gebunden, besonders bei ermäßigten Zeitkarten. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG gelten Fahrkarten oft nur für bestimmte Züge, und manchmal wird sogar ein Unterschied gemacht, wann und über welchen Vertriebsweg die Karte gekauft wird. Es gibt Einzel-, Mehrfahrten-, Gruppen, Tages-, Gruppentages-, Wochen-, Monats-, Jahres- und Dauerkarten für Erwachsene, Kinder, Schüler(innen) und Auszubildende, für Zivildienstleistende und Soldaten, als Jobticket oder für Arbeitslose .... Eine besondere Art der Gruppentageskarten sind die Ländertickets, die für einen Festpreis einer Gruppe von meistens fünf Personen die Fahrt mit allen Zügen und Bussen des Nahverkehrs in einem Bundesland erlauben. Das Schönes-Wochenend-Ticket der Deutschen Bahn AG gilt in der Regel nur in den Nahverkehrszügen der DB, aber es haben sich einzelne städtische Verkehrsbetriebe und andere Eisenbahngesellschaften angeschlossen. Am besten den Busfahrer fragen! An Bahnhöfen und bei Fahrkartenautomaten sollte ein ausführlicher Aushang die Tarifregeln erklären. Eine andere Möglichkeit: Über das Internet. Die Fahrkarte berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug über die darin enthaltene Umsatzsteuer, aber sie aufzubewahren hilft immer, wenn man Fahrtkosten geltend machen will.