Bundespolizei
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Früher hate die Deutsche Bundesbahn eine eigene Polizei, die hoheitliche Rechte auf den Eisenbahnanlagen (Bahnhöfe, Strecken und Haltepunkte) und in den Zügen ausübte. Später übernahm diese Aufgabe der Bundesgrenzschutz und übernahm dafür die Beamten und Räume der Bahnpolizei. Der Bundesgrenzschutz heißt heute Bundespolizei. Sie wird zum Beispiel dann gerufen, wenn sich ein Mensch, dem Beförderungserschleichung vorgeworfen wird, gegenüber dem Kontrollpersonal nicht ausweisen will oder kann. Sie kontrolliert ebenfalls die Einhaltung der Beförderungsbedingungen und vergibt "Knöllchen" für das Überschreiten von Gleisen außerhalb der dafür vorgesehenen Überwege.

