Bahnhof
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Ein B. ist eine Anlage für den Bahnbetrieb. Er hat laut Eisenbahnbetriebsordnung mindestens zwei Gleise und ist geeignet, Züge wenden, beginnen oder enden zu lassen. Orte, an den Züge nur halten, sind Haltepunkte. Zu den Bahnhöfen und Haltepunkten mit Personenverkehr gehören Bahnsteige, an denen die Züge halten. Da es viele unterschiedliche Baureihen von Zügen und unterschiedliche Bahnsteighöhen gibt, muss man oft Stufen steigen, um in den Zug zu kommen. Oft sind die Bahnsteige selbst auch nur über Treppen zu erreichen. An manchen Bahnhöfen gibt es außerdem gastronomische Einrichtungen, Toiletten (meistens gebührenpflichtig - im Zug kostet es nichts!), und zum Teil sogar noch Verkaufs- und Beratungsstellen, die entweder vom Verkehrsunternehmen, vom zuständigen Verkehrsverbund, von privaten Unternehmen oder von städtischen Initiativen betrieben werden.
Der Weg zum Bahnhof ist oft gut beschildert, im Zweifelsfalle auf die "Bahnhofstraße" achten.


