Aufgabenträger
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Nach deutschem Recht wird im öffentlichen Personenverkehr zwischen Fern- und Nahverkehr unterschieden.
Der Nahverkehr wird staatlich gefördert und unterliegt zum Beispiel dem halben Mehrwertsteuersatz. Außerdem wird der Nahverkehr von staatlichen Gesellschaften organisiert. Die Art der Organisation ist durch Ländergesetze geregelt. Es gibt den Nahverkehr mit Bussen und Straßen-, Stadt- oder U-Bahnen (ÖPNV=öffentlicher Personennahverkehr) und den Nahverkehr mit Eisenbahnen (SPNV=Schienenpersonennahverkehr). Die staatlichen Gesellschaften, die die Organisation dieses Verkehrs übernehmen, heißen Aufgabenträger. Sie führen Ausschreibungen und Auftragsvergaben durch und bestellen bei den Verkehrsunternehmen die Leistung des Verkehrs über einen gewissen Zeitraum, meistens mehrere Jahre. An der Erstellung des Fahrplanes sind sie teilweise beteiligt, die Zuständigkeiten sind aber dabei sehr unterschiedlich. Als Besteller üben die Aufgabenträger eine gewisse Kontrolle über die von ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen aus. Manchmal sind Verkehrsverbünde gleichzeitig Aufgabenträger, manchmal sind die Zuständigkeiten anders verteilt.
